FAQ

Fragen zu unseren Photovoltaik-Anlagen?

Im folgenden finden Sie Antworten zu den Fragen, die uns von unseren Gesellschaftern und Interessenten am häufigsten gestellt werden:

  • Was sind die Hauptbestandteile einer Photovoltaik-Anlage?

    Eine Photovoltaik-Anlage (auch PV-Anlage) besteht aus mehreren wesentlichen Komponenten, die zusammenarbeiten, um Sonnenlicht in elektrische Energie umzuwandeln. Hier sind die Hauptbestandteile einer typischen Photovoltaik-Anlage:

    1. Photovoltaik-Module (Solarmodule):
      • Diese bestehen aus mehreren Solarzellen, die das Sonnenlicht in Gleichstrom (DC) umwandeln. Es gibt verschiedene Arten von Solarmodulen, wie monokristalline, polykristalline und Dünnschichtmodule.
    2. Wechselrichter (Inverter):
      • Der Wechselrichter wandelt den von den Solarmodulen erzeugten Gleichstrom (DC) in Wechselstrom (AC) um, der im Haushalt verwendet werden kann oder ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird.
    3. Montagesystem (Unterkonstruktion):
      • Dieses System befestigt die Solarmodule sicher auf dem Dach, auf Freiflächen oder an Fassaden. Es gibt spezielle Montagesysteme für unterschiedliche Dachtypen und Einsatzbereiche.
    4. Verkabelung:
      • Spezielle Solarkabel und Steckverbindungen verbinden die Module untereinander und mit dem Wechselrichter sowie anderen Systemkomponenten.
    5. Netzanschluss und Zähler:
      • Ein Einspeisezähler misst die Menge des erzeugten Stroms, der ins öffentliche Netz eingespeist wird. Ein Bezugszähler misst den verbrauchten Strom aus dem Netz.
    6. Batteriespeicher (optional):
      • Batteriespeicher speichern überschüssigen Strom, der nicht sofort verbraucht wird, für eine spätere Nutzung. Dies erhöht die Eigenverbrauchsquote und die Unabhängigkeit vom Stromnetz.
    7. Energiemanagementsysteme (Monitoring-Systeme):
      • Diese Systeme überwachen die Leistung der Photovoltaik-Anlage und helfen, Probleme frühzeitig zu erkennen. Sie können lokale Displays oder webbasierte Schnittstellen umfassen.
    8. Schutz- und Sicherheitseinrichtungen:
      • Diese umfassen Überspannungsschutz, Sicherungen, und Schutzschalter, die die Anlage und das elektrische System vor Schäden durch Überlastung oder elektrische Fehler schützen.

    Jede dieser Komponenten spielt eine entscheidende Rolle für den effizienten und sicheren Betrieb einer Photovoltaik-Anlage.

  • Was ist ein Solarkraftwerk?

    Mit dem eigenen Solarkraftwerk (kurz: SKW) können Sie rund um die Uhr selbst erzeugten Strom nutzen. Die Hauptkomponenten eines Solarkraftwerkes sind eine Photovoltaikanlage, bestehend aus PV-Modulen und Wechselrichter, und ein Stromspeicher. Tagsüber nicht benötigter Solarstrom wird zwischengespeichert und im Optimalfall wiederum nachts aus der Batterie entnommen.

  • Was beinhaltet das Angebot von GEDEA-Ingelheim?

    Wir konzentrieren uns bei unserer täglichen Arbeit voll auf eine möglichst nachhaltige Erzeugung und Speicherung sowie den sinnvollen (Eigen-)Verbrauch von Strom.
    Daher bieten wir schlüsselfertig selbst neben PV-Anlagen und Stromspeichern auch Wallboxen an, um PV-optimiertes Laden zu ermöglichen.
    In Zusammenarbeit mit regionalen Partnerunternehmen (z.B. Heizungsinstallateuren) können wir außerdem weitere Verbraucher, wie bspw. Wärmepumpen oder elektrische Heizstäbe, in unsere Systeme mit einbinden.

    Sprechen Sie hierzu einfach unser Vertriebsteam an!

  • Ist mein Dach für Photovoltaik geeignet?

    Fast alle Dachflächen können für Photovoltaik genutzt werden. Gerne prüfen wir auch Ihre Dachfläche – kontaktieren Sie uns hierzu einfach.

    Wir empfehlen, sich mit Hilfe von interaktiven Karten, wie dem Solarkataster RLP oder dem Solarkataster Hessen, vorab einen Überblick über die mögliche Fläche zu verschaffen.

  • Wer übernimmt die Formalitäten bei der Inbetriebnahme eines Solarkraftwerks?

    Wir verpflichten uns mit der Auftragsbestätigung zur Installation der schlüsselfertigen, betriebsbereiten Anlage – das RUNDUM-SORGLOS-PAKET also. Das bedeutet wiederum, dass alle Formalitäten und Anmeldungen durch uns bzw. mit unserer Unterstützung erfolgen.

  • Welche Förderung(en) kommen für mein PV-Projekt infrage?

    Je nach Instanz betreffen die Förderungen meist einzelne Gemeinden, Landkreise und Bundesländer oder sind bundesweit aufgesetzt.

    Damit Sie sich einen Überblick über mögliche aktuelle Zuschüsse verschaffen können, empfehlen wir folgende Plattform:

    Fördermittelkompass der Energieagentur RLP

    Fördermittelberatung der LEA Hessen

    Gerne prüfen wir aber auch auf Ihren Wunsch hin die Verfügbarkeit von Fördermitteln individuell für Ihr Projekt.

     

    Unsere Empfehlung: Planen Sie die Förderung nicht in Ihrer Amortisationsrechnung mit ein, sondern betrachten Sie den Zuschuss bis zur verbindlichen Förderzusage lediglich als On-Top-Bonus ein.

  • Unterstützt mich GEDEA-Ingelheim bei der Beantragung von Förderungen?

    Grundsätzlich gilt: Sie beantragen die Förderungen selbst. Allerdings unterstützen wir Sie natürlich gerne dabei.

    Unsere Mitarbeiter sind bestens über die möglichen Fördertöpfe informiert. Wir wissen daher auch, was generell möglich ist und was man bei der Beantragung zu beachten sollte.

    Sprechen Sie uns daher gerne bei Bedarf an.

  • Wie hoch ist die Einspeisevergütung einer PV-Anlage und wie lange bekomme ich diese garantiert?

    Die Vergütung des erzeugten Stromes wird durch die Mindestvergütungssätze des EEG für 20 Jahre garantiert und ist jederzeit Online einsehbar: Bundesnetzagentur

    Diese Vergütung ist immer anlagenbezogen, unabhängig vom Eigentümer der Anlage.

    Unsere Mitarbeiter teilen Ihnen gerne Ihren genauen Vergütungssatz mit.

  • Bin ich beim Kauf eines Solarkraftwerkes von der Umsatzsteuer befreit?

    Seit dem 01.01.2023 liegt der Photovoltaik-Umsatzsteuersatz für die Anschaffung und Installation unter bestimmten Voraussetzungen bei 0%. Das betrifft i.d.R. sowohl die Installation einer Photovoltaik-Anlage als auch eines Stromspeichers.

    Genauere Informationen erhalten Sie von Ihrem Steuerberater, dem Finanzamt oder dem Bundesministerium für Finanzen (hier klicken).

  • Ist bei einer bestehenden Photovoltaikanlage eine Nachrüstung mit einem Stromspeicher und/oder einer Wallbox möglich?

    Ja, wechselstromseitig (AC-seitig) installierte Speichermodelle, wie die sonnenBatterie, lassen sich grundsätzlich problemlos in bestehende PV-Anlagen nachträglich integrieren. Das wird häufig bei Anlagen interessant, die nach 20 Jahren aus der EEG-Vergütung laufen und von Voll- auf Eigenverbrauch mit Überschuss-Einspeisung umgeklemmt werden.

    Auch das Nachrüsten von E-Ladesäulen für PV-optimiertes Laden ist möglich – hier ist allerdings darauf zu achten, dass die Wallbox mit dem Solarkraftwerk kompatibel ist. Wir beraten Sie hier gerne.

  • Was muss ich bei der Auswahl einer Wallbox beachten?

    Bei der Auswahl einer Wallbox, also einer Ladestation für Elektrofahrzeuge, gibt es (speziell i.V.m. einer PV-Anlage) mehrere wichtige Faktoren zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass sie den eigenen Anforderungen entspricht und optimal funktioniert. Hier sind die wichtigsten Aspekte, die beachtet werden sollten:

    1. Kompatibilität:
      • Stelle sicher, dass die Wallbox und die PV-Anlage kompatibel sind und sich gut integrieren lassen. Einige Wallboxen sind speziell für den Betrieb mit PV-Anlagen optimiert und bieten entsprechende Steuerungsfunktionen.
      • Ein Energiemanagement-System (EMS) hilft, den Eigenverbrauch des erzeugten Solarstroms zu maximieren. Es kann die Wallbox so steuern, dass das Elektrofahrzeug bevorzugt mit überschüssigem PV-Strom geladen wird, wenn die Sonne scheint.
    2. Ladeleistung:
      • Kapazität: Wallboxen gibt es mit unterschiedlichen Ladeleistungen, meist 3,7 kW, 7,4 kW, 11 kW und 22 kW. Die Wahl hängt davon ab, wie schnell das Elektrofahrzeug geladen werden soll und welche Leistung der Hausanschluss bereitstellen kann.
      • Fahrzeugkompatibilität: Überprüfen, welche Ladeleistung das Elektrofahrzeug unterstützt.
      • PVAnlagenleistung: In dem Zusammenhang sollte die Leistung der PV-Anlage mit der Ladeleistung der Wallbox und des KFZ sinnvoll im Einklang stehen.
    3. Anschluss und Installation:
      • Elektrische Infrastruktur: Die bestehende Hausinstallation sollte geprüft werden, ob sie die erforderliche Ladeleistung unterstützt. Möglicherweise sind Anpassungen notwendig.
      • Installation durch Fachpersonal: Die Installation sollte von einem zertifizierten Elektriker durchgeführt werden, um Sicherheitsstandards zu erfüllen.
    4. Ladeanschluss:
      • Typ-2-Stecker: In Europa ist der Typ-2-Stecker der Standard für AC-Ladungen. Sicherstellen, dass die Wallbox diesen Anschluss bietet.
    5. Intelligente Funktionen:
      • Steuerung und Monitoring: Viele moderne Wallboxen bieten smarte Funktionen wie App-Steuerung, Lastmanagement und Ladehistorie.
      • Ein intelligentes Lastmanagementsystem kann helfen, Überlastungen des Hausanschlusses zu vermeiden, indem es die Ladeleistung der Wallbox dynamisch anpasst.
      • Zugangskontrolle: Funktionen wie RFID-Karten oder Apps zur Zugangskontrolle können unbefugtes Laden verhindern.
    6. Sicherheitsmerkmale:
      • FI-Schalter (Fehlerstromschutzschalter): Ein integrierter FI-Schalter Typ B oder ein vorgeschalteter FI-Schalter Typ A sollte vorhanden sein, um Fehlerströme zu erkennen und die Sicherheit zu gewährleisten.
      • Überspannungsschutz: Zum Schutz der Wallbox und des Fahrzeugs vor Spannungsspitzen.
    7. Fördermöglichkeiten:
      • Staatliche Förderungen: Informieren, ob es Förderprogramme gibt, die die Anschaffung und Installation der Wallbox finanziell unterstützen.
    8. Zukunftssicherheit:
      • Kompatibilität mit zukünftigen Anforderungen: Berücksichtigen, ob die Wallbox zukünftige Entwicklungen und Anforderungen (z.B. höhere Ladeleistungen oder bidirektionales Laden) unterstützt.
    9. Design und Platzierung:
      • Wetterfestigkeit: Wenn die Wallbox im Freien installiert wird, sollte sie wetterfest und robust sein.
      • Design: Das Design sollte zur Umgebung passen und die Wallbox sollte an einem gut zugänglichen Ort installiert werden.
    10. Installation durch Fachkräfte:
      • Sowohl die Wallbox als auch die PV-Anlage sollten von qualifizierten Fachkräften installiert werden, um die Sicherheit und die Einhaltung aller Vorschriften zu gewährleisten.

    Durch die Beachtung dieser Punkte kannst du sicherstellen, dass deine Wallbox optimal mit deiner PV-Anlage zusammenarbeitet und du den maximalen Nutzen aus deinem selbst erzeugten Solarstrom ziehst.

  • Welche Anforderungen muss ein möglicher Aufstellort eines Stromspeichers erfüllen?

    Sofern die folgenden Anforderungen erfüllt sind, ist der Aufstellort geeignet:

    −Umgebungstemperatur: 0°C-40°C
    −Aufstellort (freie Wandfläche) mit den Mindestmaßen: 200cm x 90cm x 30cm (H x B x T) (je nach Speicher-Dimensionierung auch mehr)
    −Keine direkte Sonneneinstrahlung
    −Keine Gefährdung durch Überschwemmungen
    −Keine korrosiven und explosiven Gase
    −Kein Staub, insbesondere Mehlstaub oder Sägestaub
    −Keine Vibrationen
    −Belüftung möglich
    −Freier Zugang vorhanden

  • Fällt auf die Einspeisevergütung Umsatzsteuer an?

    Nach einer Neuregelung, die im Jahr 2023 in Kraft trat, gibt es bedeutende Änderungen in der Besteuerung von Photovoltaikanlagen. Hier sind die wichtigsten Punkte, die speziell die Umsatzsteuer auf die Einspeisevergütung betreffen:

    1. Befreiung von der Umsatzsteuer für bestimmte Anlagen:
      • Seit dem 1. Januar 2023 sind Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 30 kWp (Kilowatt peak) auf Wohngebäuden und öffentlichen Gebäuden von der Umsatzsteuer befreit. Das bedeutet, dass sowohl die Lieferung und Installation solcher Anlagen als auch die Einspeisevergütung von der Umsatzsteuer befreit sind.
    2. Option zur Umsatzsteuerpflicht:
      • Betreiber kleinerer Photovoltaikanlagen (bis 30 kWp) haben die Möglichkeit, auf die Umsatzsteuerbefreiung zu verzichten und sich für die Umsatzsteuerpflicht zu entscheiden, um beispielsweise den Vorsteuerabzug nutzen zu können. In diesem Fall müssen sie die Einspeisevergütung mit Umsatzsteuer abrechnen und an das Finanzamt abführen.
    3. Regelung für größere Anlagen:
      • Für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung über 30 kWp gilt weiterhin die Regelbesteuerung. Das bedeutet, dass die Einspeisevergütung umsatzsteuerpflichtig ist, und die Betreiber müssen Umsatzsteuer auf ihre Einnahmen erheben und abführen. Sie können jedoch auch die Vorsteuer aus den Anschaffungskosten und laufenden Betriebskosten geltend machen.

    Zusammengefasst bedeutet das:

    • Für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp auf Wohn- und öffentlichen Gebäuden: Keine Umsatzsteuer auf die Einspeisevergütung, sofern die Umsatzsteuerbefreiung nicht abgewählt wurde.
    • Für Photovoltaikanlagen über 30 kWp: Umsatzsteuer auf die Einspeisevergütung fällt an, und die Betreiber müssen diese an das Finanzamt abführen.

    Diese Änderungen sollen den administrativen Aufwand für kleine Betreiber reduzieren und den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland fördern. Betreiber sollten sich dennoch individuell informieren oder einen Steuerberater konsultieren, um sicherzustellen, dass sie alle relevanten steuerlichen Verpflichtungen korrekt erfüllen.

  • Besteht die Möglichkeit meine PV-Anlage/ mein Solarkraftwerk von GEDEA-Ingelheim warten zu lassen?

    Ja, eine Wartung ist möglich und empfiehlt sich in regelmäßigen periodischen Abständen.

    Bitte kontaktieren Sie uns hierzu über unser Anfrageformular oder telefonisch

  • Ist eine PV-Anlage integrierbar in Bus-System oder andere offene Schnittstellen?

    Ja, eine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) kann in ein Bus-System oder andere offene Schnittstellen integriert werden. Die Integration ermöglicht eine effizientere Steuerung und Überwachung der PV-Anlage sowie eine bessere Einbindung in das Energiemanagement eines Gebäudes.

    Die Integrationsmöglichkeiten sind aber natürlich stark Hersteller- und Komponenten-abhängig.

    Hier sind die wichtigsten Aspekte und Möglichkeiten der Integration:

    Integration in Bus-Systeme

    1. KNX-Bus:
      • Kompatibilität: Viele Wechselrichter und Energiemanagementsysteme bieten Schnittstellen, die eine Integration in KNX-Bus-Systeme ermöglichen.
      • Funktionalität: Über das KNX-System kann die PV-Anlage überwacht und gesteuert werden, z.B. die Regelung der Eigenverbrauchsoptimierung, Lastmanagement und die Einbindung in Smart Home Szenarien.
    2. Modbus:
      • Wechselrichter mit Modbus-Schnittstelle: Viele moderne Wechselrichter unterstützen das Modbus-Protokoll (RTU oder TCP), was eine einfache Integration in Gebäudeleitsysteme ermöglicht.
      • Überwachung und Steuerung: Über Modbus können Leistungsdaten ausgelesen, Betriebszustände überwacht und Steuerbefehle an die Anlage gesendet werden.
    3. LON-Bus:
      • Energie- und Gebäudemanagement: LON (Local Operating Network) kann ebenfalls zur Integration von PV-Anlagen verwendet werden, um diese in komplexe Gebäudemanagementsysteme einzubinden.

    Offene Schnittstellen und Protokolle

    1. OPC UA (Open Platform Communications Unified Architecture):
      • Interoperabilität: OPC UA ermöglicht die plattformunabhängige und sichere Kommunikation zwischen verschiedenen Geräten und Systemen, einschließlich PV-Anlagen.
      • Datenintegration: PV-Anlagen können in industrielle Steuerungssysteme und SCADA-Systeme integriert werden, um eine umfassende Datenüberwachung und -analyse zu ermöglichen.
    2. MQTT (Message Queuing Telemetry Transport):
      • Leichtgewichtige Kommunikation: MQTT ist ein leichtgewichtiges Protokoll, das sich gut für die Integration von PV-Anlagen in IoT (Internet of Things)-Umgebungen eignet.
      • Cloud-Integration: Ermöglicht die Anbindung der PV-Anlage an Cloud-Dienste für Fernüberwachung und -steuerung.
    3. RESTful APIs:
      • Webbasierte Schnittstellen: Viele moderne PV-Wechselrichter und Energiemanagementsysteme bieten RESTful APIs, die eine einfache Integration in webbasierte Anwendungen und Cloud-Dienste ermöglichen.
      • Datenzugriff: Über REST-APIs können Echtzeitdaten abgefragt und Steuerbefehle gesendet werden.

    Vorteile der Integration

    • Optimierung des Eigenverbrauchs: Durch die Integration in ein Smart Home oder Energiemanagementsystem kann der Eigenverbrauch des erzeugten Stroms maximiert werden, z.B. durch intelligente Steuerung von Verbrauchern.
    • Lastmanagement: Vermeidung von Netzüberlastungen und kostspieligen Lastspitzen durch gezielte Steuerung von Lasten und Erzeugung.
    • Energieüberwachung und -reporting: Detaillierte Überwachung der PV-Anlage und Erstellung von Energieberichten für eine bessere Analyse und Optimierung.
    • Fernüberwachung und Wartung: Frühzeitige Erkennung von Störungen und effiziente Wartungsplanung durch kontinuierliche Überwachung und Datenanalyse.

    Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns einfach darauf an!

Fragen zu unseren Kapitalbeteiligungen?

Im folgenden finden Sie Antworten zu den Fragen, die uns von unseren Gesellschaftern und Interessenten am häufigsten gestellt werden:

  • Besteht die Möglichkeit der Beteiligung Minderjähriger an einer KG?

    Eine Beteiligung minderjähriger Gesellschafter ist möglich.

    Hierzu wird bei Eintragung eine„Vormundschaftliche Genehmigung“ benötigt.

  • Wie werden Verlustzuweisungen aus einer Kapitalbeteiligung verrechnet?

    Bei Beteiligungen, die vor dem 11.11.2005 gezeichnet wurden, können Verlustzuweisungen aus einem Geschäftsjahr direkt mit sonstigen Einnahmen / Gewinnen des Teilhabers verrechnet werden.

    Bei Beteiligungen, die nach dem 11.11.2005 gezeichnet oder erhöht wurden, sind Verlustzuweisungen nicht sofort abziehbar sondern nur verrechenbar – d.h. sie können nur mit späteren Gewinnen aus der Beteiligung verrechnet werden.

  • Wie werden Zinsen von Gesellschafterdarlehen steuerlich behandelt?

    Die Zinsen für Gesellschafterdarlehen werden zu 100 % an den Gesellschafter ausbezahlt.

    Bei der Steuererklärung wird der Betrag Überschuss-Steigernd bei dem Titel Sonderbetriebseinnahmen aufgeführt und fliest dort entsprechend in die Gesamtbewertung mit ein.

    Im Gegenzug können alle Aufwendungen, die einem Gesellschafter im Zusammenhang mit der Beteiligung und auch dem Darlehen entstehen, bei den Sonderbetriebsausgaben geltend gemacht werden.

  • Wie wird die Stromvergütung kalkuliert?

    Die Vergütung des erzeugten Stromes wird durch die Mindestvergütungssätze des EEG für 20 Jahre garantiert. Diese Vergütung ist immer anlagenbezogen, unabhängig vom Eigentümer der Anlage.

  • Wie stellt sich die Versteuerung von KG-Erträgen dar?

    Betriebswirtschaftliche Gewinne der Gesellschaft werden bei jedem Gesellschafter anteilig seiner Beteiligungshöhe entsprechend seinem persönlichen Steuersatz versteuert. Aufgrund degressiver bzw. Sonder-Abschreibungen, und damit in den Anfangsjahren erhöhter Abschreibungen entstehen zunächst betriebswirtschaftliche Verluste, die in der Gesellschaft vorgetragen werden. Wenn die Gesellschaft dann in die Gewinnzone rückt werden die Gewinne mit den vorgetragenen Verlusten verrechnet. Erst wenn diese ausgeglichen sind, müssen die Gewinne versteuert werden. Das wird nach etwa 10 Jahren der Fall sein. Dann wird der anteilige Jahresgewinn jeweils dem sonstigen zu versteuernden Einkommen des Gesellschafters hinzugerechnet und ist entsprechend dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
    Ausschüttungen an die Gesellschafter sind hiervon unabhängig und nicht zu versteuern. Die Ausschüttungen erfolgen jeweils aus den liquiden Mitteln der Gesellschaft, auch während der Anfangsjahre.

  • Wie hoch fällt die Ausschüttung aus? Gibt es eine garantierte Rendite?

    Die Ausschüttungen finden i.d.R. jährlich statt und sind %-ual für alle Gesellschafter gleich – unabhängig davon, wie hoch die Einlage ist.
    Es gibt keine garantierte Rendite. Diese kann immer nur aus den freien liquiden Mitteln der Gesellschaft erfolgen. Im Falle von geringeren Einnahmen, z.B. wegen geringerer Sonneneinstrahlung oder weniger Windstunden, fällt auch die Ausschüttung geringer aus. Umgekehrt können durch die Gesellschafter bei höheren Einnahmen auch höhere Ausschüttungen beschlossen werden.

  • Von welchem Zeitraum sollte man bei der Geldanlage ausgehen?

    Die Einlage ist als langfristige Geldanlage zu sehen. Im Normalfall erfolgt während zwanzig Betriebsjahren durch die Ausschüttungen an die Gesellschafter die Rückzahlung des eingesetzten Eigenkapitals sowie der Verzinsung.
    Allerdings hat jeder Gesellschafter ein außerordentliches Kündigungsrecht, das er jederzeit wahrnehmen kann (siehe auch Gesellschaftsvertrag im Beteiligungsprospekt).