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FAQ

Fragen zu unseren Kapitalbeteiligungen?

Im folgenden finden Sie Antworten zu den Fragen, die uns von unseren Gesellschaftern und Interessenten am häufigsten gestellt werden:

  • Besteht die Möglichkeit der Beteiligung Minderjähriger an einer KG?

    Eine Beteiligung minderjähriger Gesellschafter ist möglich.

    Hierzu wird bei Eintragung eine„Vormundschaftliche Genehmigung“ benötigt.

  • Wie werden Verlustzuweisungen aus einer Kapitalbeteiligung verrechnet?

    Bei Beteiligungen, die vor dem 11.11.2005 gezeichnet wurden, können Verlustzuweisungen aus einem Geschäftsjahr direkt mit sonstigen Einnahmen / Gewinnen des Teilhabers verrechnet werden.

    Bei Beteiligungen, die nach dem 11.11.2005 gezeichnet oder erhöht wurden, sind Verlustzuweisungen nicht sofort abziehbar sondern nur verrechenbar – d.h. sie können nur mit späteren Gewinnen aus der Beteiligung verrechnet werden.

  • Wie werden Zinsen von Gesellschafterdarlehen steuerlich behandelt?

    Die Zinsen für Gesellschafterdarlehen werden zu 100 % an den Gesellschafter ausbezahlt.

    Bei der Steuererklärung wird der Betrag Überschuss-Steigernd bei dem Titel Sonderbetriebseinnahmen aufgeführt und fliest dort entsprechend in die Gesamtbewertung mit ein.

    Im Gegenzug können alle Aufwendungen, die einem Gesellschafter im Zusammenhang mit der Beteiligung und auch dem Darlehen entstehen, bei den Sonderbetriebsausgaben geltend gemacht werden.

  • Wie wird die Stromvergütung kalkuliert?

    Die Vergütung des erzeugten Stromes wird durch die Mindestvergütungssätze des EEG für 20 Jahre garantiert. Diese Vergütung ist immer anlagenbezogen, unabhängig vom Eigentümer der Anlage.

  • Wie stellt sich die Versteuerung von KG-Erträgen dar?

    Betriebswirtschaftliche Gewinne der Gesellschaft werden bei jedem Gesellschafter anteilig seiner Beteiligungshöhe entsprechend seinem persönlichen Steuersatz versteuert. Aufgrund degressiver bzw. Sonder-Abschreibungen, und damit in den Anfangsjahren erhöhter Abschreibungen entstehen zunächst betriebswirtschaftliche Verluste, die in der Gesellschaft vorgetragen werden. Wenn die Gesellschaft dann in die Gewinnzone rückt werden die Gewinne mit den vorgetragenen Verlusten verrechnet. Erst wenn diese ausgeglichen sind, müssen die Gewinne versteuert werden. Das wird nach etwa 10 Jahren der Fall sein. Dann wird der anteilige Jahresgewinn jeweils dem sonstigen zu versteuernden Einkommen des Gesellschafters hinzugerechnet und ist entsprechend dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
    Ausschüttungen an die Gesellschafter sind hiervon unabhängig und nicht zu versteuern. Die Ausschüttungen erfolgen jeweils aus den liquiden Mitteln der Gesellschaft, auch während der Anfangsjahre.

  • Wie hoch fällt die Ausschüttung aus? Gibt es eine garantierte Rendite?

    Die Ausschüttungen finden i.d.R. jährlich statt und sind %-ual für alle Gesellschafter gleich – unabhängig davon, wie hoch die Einlage ist.
    Es gibt keine garantierte Rendite. Diese kann immer nur aus den freien liquiden Mitteln der Gesellschaft erfolgen. Im Falle von geringeren Einnahmen, z.B. wegen geringerer Sonneneinstrahlung oder weniger Windstunden, fällt auch die Ausschüttung geringer aus. Umgekehrt können durch die Gesellschafter bei höheren Einnahmen auch höhere Ausschüttungen beschlossen werden.

  • Von welchem Zeitraum sollte man bei der Geldanlage ausgehen?

    Die Einlage ist als langfristige Geldanlage zu sehen. Im Normalfall erfolgt während zwanzig Betriebsjahren durch die Ausschüttungen an die Gesellschafter die Rückzahlung des eingesetzten Eigenkapitals sowie der Verzinsung.
    Allerdings hat jeder Gesellschafter ein außerordentliches Kündigungsrecht, das er jederzeit wahrnehmen kann (siehe auch Gesellschaftsvertrag im Beteiligungsprospekt).

Fragen zu unseren Photovoltaik-Anlagen?

Im folgenden finden Sie Antworten zu den Fragen, die uns von unseren Gesellschaftern und Interessenten am häufigsten gestellt werden: