FAQ

Fragen zu unseren Kapitalbeteiligungen?

Im folgenden finden Sie Antworten zu den Fragen, die uns von unseren Gesellschaftern und Interessenten am häufigsten gestellt werden:

  • Besteht die Möglichkeit der Beteiligung Minderjähriger an einer KG?

    Eine Beteiligung minderjähriger Gesellschafter ist möglich.

    Hierzu wird bei Eintragung eine„Vormundschaftliche Genehmigung“ benötigt.

  • Wie werden Verlustzuweisungen aus einer Kapitalbeteiligung verrechnet?

    Bei Beteiligungen, die vor dem 11.11.2005 gezeichnet wurden, können Verlustzuweisungen aus einem Geschäftsjahr direkt mit sonstigen Einnahmen / Gewinnen des Teilhabers verrechnet werden.

    Bei Beteiligungen, die nach dem 11.11.2005 gezeichnet oder erhöht wurden, sind Verlustzuweisungen nicht sofort abziehbar sondern nur verrechenbar – d.h. sie können nur mit späteren Gewinnen aus der Beteiligung verrechnet werden.

  • Wie werden Zinsen von Gesellschafterdarlehen steuerlich behandelt?

    Die Zinsen für Gesellschafterdarlehen werden zu 100 % an den Gesellschafter ausbezahlt.

    Bei der Steuererklärung wird der Betrag Überschuss-Steigernd bei dem Titel Sonderbetriebseinnahmen aufgeführt und fliest dort entsprechend in die Gesamtbewertung mit ein.

    Im Gegenzug können alle Aufwendungen, die einem Gesellschafter im Zusammenhang mit der Beteiligung und auch dem Darlehen entstehen, bei den Sonderbetriebsausgaben geltend gemacht werden.

  • Wie wird die Stromvergütung kalkuliert?

    Die Vergütung des erzeugten Stromes wird durch die Mindestvergütungssätze des EEG für 20 Jahre garantiert. Diese Vergütung ist immer anlagenbezogen, unabhängig vom Eigentümer der Anlage.

  • Wie stellt sich die Versteuerung von KG-Erträgen dar?

    Betriebswirtschaftliche Gewinne der Gesellschaft werden bei jedem Gesellschafter anteilig seiner Beteiligungshöhe entsprechend seinem persönlichen Steuersatz versteuert. Aufgrund degressiver bzw. Sonder-Abschreibungen, und damit in den Anfangsjahren erhöhter Abschreibungen entstehen zunächst betriebswirtschaftliche Verluste, die in der Gesellschaft vorgetragen werden. Wenn die Gesellschaft dann in die Gewinnzone rückt werden die Gewinne mit den vorgetragenen Verlusten verrechnet. Erst wenn diese ausgeglichen sind, müssen die Gewinne versteuert werden. Das wird nach etwa 10 Jahren der Fall sein. Dann wird der anteilige Jahresgewinn jeweils dem sonstigen zu versteuernden Einkommen des Gesellschafters hinzugerechnet und ist entsprechend dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
    Ausschüttungen an die Gesellschafter sind hiervon unabhängig und nicht zu versteuern. Die Ausschüttungen erfolgen jeweils aus den liquiden Mitteln der Gesellschaft, auch während der Anfangsjahre.

  • Wie hoch fällt die Ausschüttung aus? Gibt es eine garantierte Rendite?

    Die Ausschüttungen finden i.d.R. jährlich statt und sind %-ual für alle Gesellschafter gleich – unabhängig davon, wie hoch die Einlage ist.
    Es gibt keine garantierte Rendite. Diese kann immer nur aus den freien liquiden Mitteln der Gesellschaft erfolgen. Im Falle von geringeren Einnahmen, z.B. wegen geringerer Sonneneinstrahlung oder weniger Windstunden, fällt auch die Ausschüttung geringer aus. Umgekehrt können durch die Gesellschafter bei höheren Einnahmen auch höhere Ausschüttungen beschlossen werden.

  • Von welchem Zeitraum sollte man bei der Geldanlage ausgehen?

    Die Einlage ist als langfristige Geldanlage zu sehen. Im Normalfall erfolgt während zwanzig Betriebsjahren durch die Ausschüttungen an die Gesellschafter die Rückzahlung des eingesetzten Eigenkapitals sowie der Verzinsung.
    Allerdings hat jeder Gesellschafter ein außerordentliches Kündigungsrecht, das er jederzeit wahrnehmen kann (siehe auch Gesellschaftsvertrag im Beteiligungsprospekt).

Fragen zu unseren Photovoltaik-Anlagen?

Im folgenden finden Sie Antworten zu den Fragen, die uns von unseren Gesellschaftern und Interessenten am häufigsten gestellt werden:

  • Was ist ein Solarkraftwerk?

    Mit dem eigenen Solarkraftwerk (kurz: SKW) können Sie rund um die Uhr selbst erzeugten Strom nutzen. Die Hauptkomponenten eines Solarkraftwerkes sind eine Photovoltaikanlage, bestehend aus PV-Modulen und Wechselrichter, und ein Stromspeicher. Tagsüber nicht benötigter Solarstrom wird zwischengespeichert und im Optimalfall wiederum nachts aus der Batterie entnommen.

  • Was beinhaltet das Angebot von GEDEA-Ingelheim?

    Wir konzentrieren uns bei unserer täglichen Arbeit voll auf eine möglichst nachhaltige Erzeugung und Speicherung sowie den sinnvollen (Eigen-)Verbrauch von Strom.
    Daher bieten wir selbst neben PV-Anlagen und Stromspeichern auch Wallboxen an, die PV-optimiertes Laden ermöglichen.
    In Zusammenarbeit mit regionalen Partnerunternehmen (z.B. Heizungsinstallateuren) können wir außerdem weitere Verbraucher, wie bspw. Wärmepumpen oder elektrische Heizstäbe, in unsere Systeme mit einbinden.
    Sprechen Sie hierzu einfach unser Vertriebsteam an!

  • Ist mein Dach für Photovoltaik geeignet?

    Fast alle Dachflächen können für Photovoltaik genutzt werden. Gerne prüfen wir auch Ihre Dachfläche.

    Es empfiehlt sich mit Hilfe von interaktiven Karten, wie dem Solarkataster RLP, vorab einen Überblick über die mögliche Fläche zu verschaffen.

  • Wer übernimmt die Formalitäten bei der Inbetriebnahme eines Solarkraftwerks?

    Wir verpflichten uns mit der Auftragsbestätigung zur Installation der schlüsselfertigen, betriebsbereiten Anlage. Das bedeutet wiederum, dass alle Formalitäten und Anmeldungen durch uns bzw. mit unserer Unterstützung erfolgen.

  • Unterstützt mich GEDEA-Ingelheim bei der Beantragung von Förderungen?

    Grundsätzlich gilt: Sie beantragen die Förderungen selbst. Allerdings unterstützen wir Sie natürlich gerne dabei.

    Unsere Mitarbeiter sind bestens über die möglichen Fördertöpfe informiert. Wir wissen daher auch, was grundsätzlich möglich ist und was man bei der Beantragung zu beachten sollte.

    Sprechen Sie uns daher gerne bei Bedarf an.

  • Wie hoch ist die Einspeisevergütung einer PV-Anlage und wie lange bekomme ich diese garantiert?

    Die Vergütung des erzeugten Stromes wird durch die Mindestvergütungssätze des EEG für 20 Jahre garantiert und ist jederzeit Online einsehbar. Diese Vergütung ist immer anlagenbezogen, unabhängig vom Eigentümer der Anlage.

    Unsere Mitarbeiter teilen Ihnen gerne Ihren genauen Vergütungssatz mit.

  • Bin ich beim Kauf eines Solarkraftwerkes von der Umsatzsteuer befreit?

    Seit dem 01.01.2023 liegt der Photovoltaik-Umsatzsteuersatz für die Anschaffung und Installation unter bestimmten Voraussetzungen bei 0%. Das betrifft i.d.R. sowohl die Installation einer Photovoltaik-Anlage als auch eines Stromspeichers.

    Genauere Informationen erhalten Sie von Ihrem Steuerberater, dem Finanzamt oder dem Bundesministerium für Finanzen (hier klicken).

  • Ist bei einer bestehenden Photovoltaikanlage eine Nachrüstung mit einem Stromspeicher und/oder einer Wallbox möglich?

    Ja, Speichermodelle, wie die sonnenBatterie, lassen sich problemlos mit entsprechenden E-Ladesäulen für PV-optimiertes Laden nachrüsten.

  • Welche Anforderungen muss ein möglicher Aufstellort eines Stromspeichers erfüllen?

    Sofern die folgenden Anforderungen erfüllt sind, ist der Aufstellort geeignet:

    −Umgebungstemperatur: 0°C-40°C
    −Aufstellort (freie Wandfläche) mit den Mindestmaßen: 200cm x 90cm x 30cm (H x B x T)
    −Keine direkte Sonneneinstrahlung
    −Keine Gefährdung durch Überschwemmungen
    −Keine korrosiven und explosiven Gase
    −Kein Staub, insbesondere Mehlstaub oder Sägestaub
    −Keine Vibrationen
    −Belüftung möglich
    −Freier Zugang vorhanden

  • Fällt auf die Einspeisevergütung Umsatzsteuer an?

    I.d.R. fällt bei der Einspeisung von Strom auf PV-Anlagen seit dem 01.01.2023 keine Umsatzsteuer mehr an. Etwas anderes gilt lediglich, wenn der Betreiber der Photovoltaikanlage auf die Anwendung der sogenannten Kleinunternehmerregelung verzichtet.
    Der Nullsteuersatz gilt nur auf PV-Anlagen, die ab 2023 installiert wurden/werden.
    Eine rückwirkende Anwendung auf Bestandsanlagen ist nicht möglich.

  • Besteht die Möglichkeit meine PV-Anlage/ mein Solarkraftwerk von GEDEA-Ingelheim warten zu lassen?

    Ja, bitte kontaktieren Sie uns hierzu über unsere „PV-Solarstrom-Anfrage“.